Wie Rumeln-Kaldenhausen seine Flächen nutzt
Verfasst am: 2023-10-12 • Autor: Peter Wohlgemuth • Fotos: Ferdi Seidelt – Grafiken: Stadt DuisburgNoch bis zum 29. Oktober 2023 liegt der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg mit seiner Begründung und den entsprechenden Anlagen öffentlich aus. Es ist die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung, um über schriftliche Stellungnahmen Einfluss auf die Planung zu nehmen. Sinnvollerweise sollten die Stellungnahmen, insbesondere wenn sie Änderungsvorschläge enthalten, mit Begründungen versehen werden, damit die Gedanken nachzuvollziehen sind und die politischen Gremien im Zuge der abschließenden Beschlussfassung abwägungsgerecht entscheiden können. Alle Informationen zu den Planungsinhalten und zum formellen Verfahren sind auf der Homepage der Stadt - www.duisburg.de/fnp-neuaufstellung - einsehbar.
Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Entwicklung einer Gemeinde zunächst in „groben Zügen“ dar, bindet die Gemeinde aber an die festgelegten Planungsziele. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Behördenverbindlichkeit“. Verbindlichkeit für die Bürger entsteht erst, wenn Ziele des Flächennutzungsplanes - in Teilgebieten - über Bebauungspläne konkretisiert werden. Insofern ist auch für Rumeln-Kaldenhausen die beabsichtigte Entwicklung zunächst nur als behördliche Leitlinie zu verstehen. So sind zum Beispiel für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit künftiger Bebauungen auf größeren Freiflächen erst noch Bebauungsplanverfahren erforderlich. Innerhalb dieser Verfahren werden die Bürger wieder beteiligt.
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes zeigt für Rumeln-Kaldenhausen, dass die Planungsziele überwiegend bestandssichernd sind. Erhebliche Veränderungen ergeben sich dort, wo Landwirtschaft aufgegeben und stattdessen Bauen realisiert werden soll. Hier sind die Freiflächen beiderseits der Potmannstraße, westlich der Dorfstraße und östlich der Kirchstraße zu nennen. Diese Freiflächen geben dem historischen Straßendorf Rumeln im Südwesten heute noch stadträumliche Kontur und erlauben einen freien Blick zur evangelischen Kirche. Auch wenn künftig hier vorhandene Bäume und Sträucher planerisch gesichert werden sollten, wird sich das Ortsbild dort merklich ändern. Begründet wird die Darstellung der Bauflächen im Flächennutzungsplanentwurf mit der guten Lage, nahe an Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentlichem Personennahverkehr. Dies sind nachvollziehbar gute Gründe, die gegen die Verluste an landwirtschaftlicher Nutzfläche und bei der Ortsbildwirksamkeit abzuwägen sind.
Im Hinblick auf das Ortsbild unkritischer ist sicher die vorgesehene Erweiterung der „Euro-Bau-Siedlung“ (in den Planunterlagen betitelt mit „Wohnen an der Nedleburg“) in südliche Richtung. Die Baufläche bleibt hier aber aus Sicherheitsgründen weit hinter ursprünglichen Konzepten zurück. Gegenüber dem Chempark auf Krefelder Gebiet ist „gemäß den Immissionsschutzrichtlinien ein gutachterlich ermittelter Sicherheitsabstand“ einzuhalten.
Zu beachten sind auch das Gelände des ehemaligen Schachtes Rumeln und die östlich daran angrenzenden Freiflächen an der Feldstraße. Neben der langfristigen Sicherung von Grünstrukturen ist für diese Bereiche eine bauliche Entwicklung beabsichtigt. Dabei ist der Blick auch auf den südlichen Randbereich der Rathausallee zu richten, für den im Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche dargestellt ist. Das heißt, dass hier neben Wohnungen auch gewerbliche Nutzungen möglich sein werden.
Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf eine rund sieben Hektar große landwirtschaftliche Nutzfläche im Mühlenwinkel, an der Leutfeldstraße. Im Flächennutzungsplanentwurf ist hier Wald dargestellt. In der Begründung zum Planentwurf wird ausgeführt, dass damit einem Walddefizit im Stadtbezirk Rheinhausen begegnet werden soll.
Aus der historischen Perspektive ist anzumerken, dass die städtebauliche Entwicklung Rumeln-Kaldenhausens typisch für ehemals landwirtschaftlich geprägte Ortschaften ist, die in der Randzone industrieller Ballungszentren liegen und in denen mehr oder wenig viele Siedlungen zur Aufnahme der Arbeitsbevölkerung entstanden sind. Aber: Eine nennenswerte Erweiterung der Bauflächen Rumeln-Kaldenhausens in die offene Landschaft ist auch künftig nicht zu erwarten, da dort weitgehend Landschaftsschutz - auch bereits auf landesplanerischer Ebene - besteht. Insofern ist Rumeln-Kaldenhausen auch weiterhin als innerhalb eines Grüngürtels liegende Ortschaft erlebbar.
Es sei empfohlen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes einzusehen, sich bei Unklarheiten ohne Scheu an die Stadtverwaltung Duisburg zu wenden und bei entsprechender Motivation eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
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1 – Für den Bereich nördlich der Potmannstraße sieht der Flächennutzungsplan der Stadt eine Wohnbebauung vor. Der Eigentümer vieler Flächen, der Bauverein Rheinhausen, plant hier Wohnraum mit bezahlbaren Mieten (Foto Ferdi Seidelt).
2 – Südlich der Rathausallee waren 2019 Archäologen auf der Suche nach Überbleibseln römischer Aktivitäten – umsonst. Die verprobten Felder werden eingerahmt links von der Feldstraße und hinten von der Bergwerksstraße (Foto Ferdi Seidelt).
3 – Für das Areal „ehemalige Zeche Fritz“ läuft parallel das B-Plan-Verfahren. Der Plan wurde im Mai 2023 gesplittet, da momentan nur der Bereich A zügig entwickelt werden kann, mit Wohnungen und Grünzug „alte Zechenbahn“ (Grafik: Stadt Duisburg).
4 – Der Entwurf des Flächennutzungsplanes (Grafik unten) sichert in Rumeln-Kaldenhausen hauptsächlich den Bestand, sieht jedoch für einige landwirtschaftlich genutzten Felder eine andere Verwendung vor (vornehmlich Wohnen, aber auch Wald).
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